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Die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) bringt eine Reihe von Veränderungen in den datenschutzrechtlichen Anforderungen für den Umgang mit personenbezogenen Daten mit sich. Auch Auftrags(daten)verarbeiter müssen sich auf geänderte Rahmenbedingungen einstellen. Wir haben in den folgenden Punkten die wichtigsten Anregungen für Unternehmen zusammengestellt.

Der Präsident des Bayrischen Landesamtes für Datenschutzaufsicht, Thomas Kranig, hat im Rahmen seines Vortrages zum 5. Münchner Datenschutztag angekündigt, dass seine Behörde schon in diesem Jahr mit unangekündigten Kontrollen bei Unternehmen beginnen wird. Dabei soll insbesondere geprüft werden, ob sich die Unternehmen rechtzeitig und ausreichend auf die DS-GVO vorbereiten.

Nach dem neuesten Referentenentwurf des BMI (Bundesministerium des Innern) ist nun endlich festgelegt, was der Gesetzgeber mit „kritischen Infrastrukturen“ meint. Diese Festlegung ist wichtig, da über sie definiert wird, für welche Unternehmen das BSI-Gesetz überhaupt gültig ist. Nach diesem Referentenentwurf wird vorgeschlagen, dass Krankenhäuser mit mindestens 30.000 vollstationären Fällen pro Jahr als kritische Infrastrukturen zu betrachten sind. Doch was hat dies für Häuser dieser Größenordnung zur Folge?

Im Rahmen eines BSI-Security-Projektes für ein Dienstleistungsunternehmen wurden jetzt 17 Monate nach Beginn die Arbeiten erfolgreich abgeschlossen. In Absprache mit dem Kunden erfolgte die Arbeit in Anlehnung an den  BSI-Standard 100-2 „IT-Grundschutz-Vorgehensweise“. Gleichzeitig wurden die Grundlagen für die Einführung eines Managementsystems geschaffen.

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