Wie wir auf der Fachtagung des Berufsverbandes der Datenschutzbeauftragten Deutschlands in der Diskussion mit Vertretern des Bundesjustizministeriums erfahren konnten, ist die Neufassung der gesetzlichen Schweigepflicht (§ 203 StGB.) abgeschlossen. Die Gesetzesänderung wird wahrscheinlich noch vor der Sommerpause des Parlaments verabschiedet. Zum Hintergrund: Wenn sich Berufsgeheimnisträger wie z. B. Ärzte oder Steuerberater eines externen Dienstleisters bedienen, wie z. B. im Bereich IT oder in Bereichen, die definitiv nicht in seine Kompetenzshäre fallen, ist die Weitergabe von Berufsgeheimnissen an diese Personen derzeit strafrechtlich nicht geschützt, also eigentlich strafbar. Insoweit bestand gesetzgeberischer Handlungsbedarf.
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