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Polizisten in den USA missbrauchen dienstliche Datenbanken, um Informationen über Ehepartner, Nachbarn oder Journalisten herauszufinden. Das hat AP in einer Recherche herausgefunden. Die Recherchen ergaben, dass es allein in den Jahren zwischen 2013 und 2015 landesweit 325 Entlassungen und Suspendierungen wegen solcher Verstöße gab. In 250 Fällen gab es Verwarnungen oder andere disziplinarische Maßnahmen.
Die AP-Recherche beschreibt sehr viele Einzelfälle, in denen es zu unbefugtem Zugriff auf die Datenbanken kam. Einige davon sind in einem begleitenden Video dargestellt:

Die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und die dadurch erforderliche Anpassung des nationalen Datenschutzrechts stellen Unternehmen und Behörden vor große Herausforderungen. Um die Sicherheit von Kunden-, Mitarbeiter- und Geschäftsdaten zu gewährleisten, müssen bestehende Managementsysteme an die neuen Anforderungen angepasst und regelmäßig überprüft werden. Hilfe durch den Dschungel der neuen Regelungen bietet der betriebliche Datenschutzbeauftragte. Der Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V. stellt jetzt hierzu ein aktualisiertes Berufsbild vor.

Die EU-Datenschutzgrundverordnung ist eine Verordnung der Europäischen Union, mit der die Regeln für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch private Unternehmen und öffentliche Stellen EU-weit vereinheitlicht werden. Dadurch soll einerseits der Schutz von personenbezogenen Daten innerhalb der Europäischen Union sichergestellt, andererseits der freie Datenverkehr innerhalb des Europäischen Binnenmarktes gewährleistet werden. Die Verordnung ersetzt die aus dem Jahr 1995 stammende Richtlinie 95/46/EG zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr. Die Verordnung tritt am 24. Mai 2018 in Kraft.

Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) regelt zusammen mit den Datenschutzgesetzen der Länder und anderen bereichsspezifischen Regelungen den Umgang mit personenbezogenen Daten, die in Informations- und Kommunikationssystemen oder manuell verarbeitet werden (siehe auch: Datenschutz). Das BDSG hat damit eine direktive Wirkung auf die Gestaltung der Landesdatenschutzgesetze, die in den meisten Fällen nur den Datenschutz in öffentlichen Einrichtungen der Länder und Kommunen regeln. Es setzt damit die EU-Datenschutzrichtlinie (Richtlinie 95/46/EG) um. Es wird eine Anpassung des BDSG erwartet, um die EU-Datenschutzgrundverordnung umzusetzen, die ab Juni 2018 gültig ist.

Das OLG Frankfurt am Main hat mit Urteil vom  21.07.2016, Az.: 16 U 233/15  entschieden, dass der Inhaber eines Facebooks-Accounts auch für persönlichkeitsrechtsverletzende Postings durch Dritte haftet. Nach Ansicht des Oberlandesgerichts sind die vom BGH in der sog. Halzband-Entscheidung (Urteil vom 11.3.2009, Az. I ZR 114/06) entwickelten Grundsätze zur missbräuchlichen Nutzung eines eBay-Kontos auch auf Facebook-Accounts übertragbar, mit der Folge, dass sich der Inhaber eines Facebook-Profils nicht darauf berufen kann, nicht er selbst, sondern ein Dritter habe über seinen Account ein persönlichkeitsrechtsverletzendes Posting veröffentlicht.

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