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- Autor: Jürgen Bühse
Seit dem 7. November 2020 ist der neue sog. Medienstaatsvertrag in Kraft. Der "Staatsvertrag zur Modernisierung der Medienordnung" (MStV) löst damit den bisher gültigen "Rundfunkstaatsvertrag" ab. Aus diesem Vertrag lassen sich für Unternehmen auch Pflichten für die Angaben im Impressum ableiten.
