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Wo finde ich einen guten Datenschutz-Blog? Wo finde ich einen guten Datenschutz-Blog?

Ihr Datenschutz - BLOG
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Ihr Datenschutz-Blog - für Sie geschrieben

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Die spanische Datenschutzbehörde hat ein bedeutendes Bußgeld von 20.000 EUR gegen das Medienunternehmen Joly Digital verhängt. Der Grund: Die Veröffentlichung eines Social-Media-Fotos in einem Blog ohne die erforderliche Zustimmung der betroffenen Person. Dieser Vorfall hat weitreichende Datenschutzimplikationen und verdeutlicht die Bedeutung des Schutzes personenbezogener Daten in der digitalen Welt.
In einem aktuellen Fall in Spanien hat die Datenschutzbehörde (Agencia Española de Protección de Datos – AEPD) ein Medienunternehmen namens Joly Digital mit einem Bußgeld in Höhe von 20.000 EUR belegt. Grund für diese Maßnahme war die unrechtmäßige Verwendung eines Social-Media-Fotos in einem Blog, ohne die erforderliche Zustimmung der betroffenen Person. Dieser Vorfall wirft ein Licht auf die komplexen Datenschutzregeln, die im Zeitalter des Internets und der sozialen Medien gelten.

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In einem wegweisenden Urteil vom 28. Juli 2023 hat das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg (LAG BW) entscheidende Fragen zum Datenschutz im Beschäftigtendatenschutz beantwortet. Dies betrifft insbesondere die Behandlung von Personalakten in Papierform im Kontext der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) sowie die Auswirkungen einer zu kurzen Fristsetzung für Auskunftsersuchen. Diese Klärung hat weitreichende Konsequenzen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber im Hinblick auf den Umgang mit personenbezogenen Daten im Arbeitsumfeld.
Das jüngste Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg (LAG BW) wirft Licht auf bedeutende Fragen im Bereich des Datenschutzes in Arbeitsverhältnissen. Eine der zentralen Fragen, die in diesem Fall auftrat, war die Behandlung von Personalakten in Papierform im Kontext der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO).

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Ein Fax dürfe laut der Bremer Landesdatenschutzbeauftragte nicht für bestimmte personenbezogene Daten verwendet werden. Alternativen seien E-Mails und Briefe.
Mit einem Fax dürfen keine personenbezogenen Daten, insbesondere keine Geswundheitsdaten übermittelt werden, stattdessen sollten verschlüsselte E-Mails genutzt werden.

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Ein Fax dürfe laut der Bremer Landesdatenschutzbeauftragte nicht für bestimmte personenbezogene Daten verwendet werden. Alternativen seien E-Mails und Briefe.
Mit einem Fax dürfen keine personenbezogenen Daten, insbesondere keine Geswundheitsdaten übermittelt werden, stattdessen sollten verschlüsselte E-Mails genutzt werden.

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Im Hinblick auf die viel genutzten Betriebssysteme, Büro-Anwendungen oder auch Videokonferenzlösungen und die Datenpannen wegen Sicherheitslücken bei Microsoft-Exchange-Servern hat der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (LfDI) Mecklenburg-Vorpommern, Heinz Müller, zusammen mit dem Landesrechnungshof die Landesregierung dazu aufgefordert, den Schutz der verarbeiteten personenbezogenen Daten durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen.

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Eine Ad-hoc-Online-Untersuchung des Bayerischen Landesamts für Datenschutzaufsicht (BayLDA) hat alleine im ersten Prüflauf eine dreistellige Zahl von Unternehmen identifiziert, deren Systeme auch mehrere Tage nach den ersten Sicherheitswarnungen des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zu den Sicherheitslücken bei Microsoft-Exchange-Mail-Servern weiterhin akut gefährdet sind.

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