Viele Krankenhäuser streben auf Empfehlunge ihrer Datenschutzbeauftragten das Minimalprinzip an: Zugriffe auf Personendaten wird auf so wenig Personen wie möglich begrenzt und auf die Inhalte beschränkt, die zur Aufgabenwahrnehmung benötigt werden. Das ist auch grundsätzlich die richtige Strategie. Doch findet diese Strategie mit zunehmender Komplexität der Systeme und Subsysteme immer mehr ihre Grenzen. Und diese Grenzen werden noch enger, wenn im Rahmen von Kooperationen zwischen Krankenhäusern und medizinischen Dienstleistern wie Radiologen, Laboren oder Pathologien Daten ungegehindert fließen sollen. Hier wird die Umsetzung des datenschutzrechtlich vorgegebenen Minimalprinzips schnell zur zeitraubenden Sisyphosarbeit. Doch es gibt auch wirksamere und befreiende Strategien.
HABEN SIE NOCH ALLES IM BLICK ?
Hunderte Gesetze und Verordnungen
regeln in Deutschland
direkt oder indirekt den Datenschutz.
Hier finden Sie Ihren Navigator !