Eine der kaum bekannten Besonderheiten im deutschen Datenschutzrecht stellt das Datenschutzgesetz der Evangelischen Kirche (EKD) dar. Abgesichert durch Grundgesetz und Verfassung hat die EKD das Recht, sich für bestimmte Bereiche eigene Gesetze zu geben, die gleichrangig mit analogen Bundes- und Landesgesetzen wie z. B. im Bereich des Tarifrechts und des betrieblichen Mitbestimmungsrechts in der Rechtspraxis Anwendung finden. So auch das Datenschutzgesetz der Evangelischen Kirche Deutschlands (DSG-EKD). Doch was wird nun aus dem DSG-EKD, wenn die EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) ab Mai nächsten Jahres gültig wird ? Und welche Rolle spielt dann das IT-Sicherheitsgesetz mit all seinen Folgeverordnungen für Einrichtungen in Kirche und Diakonie ?
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