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- Autor: Jürgen Bühse
In der Vergangenheit haben sich schon viele Unternehmen aufgrund der Vorgaben des BSI-Gesetzes und der KRITIS-Verordnung mit verschärften IT-Sicherheitsmaßnahmen beschäftigt. Mit dem in der letzten Woche in Kraft getretenen "NIS-2"-Gesetz" wurde das maßgebliche BSI-Gesetz deutlich erweitert. Dadurch werden neben den Unternehmen der sogenannten kritischen Infrastruktur auch fast 30.000 neue, vorwiegend KMU-Unternehmen vom neuen BSI-Gesetz erfasst. Nach der neuen Gesetzgebung werden die gleichen Branchensegmente wie in der KRITIS-Verordnung umfasst, also auch das Gesundheitswesen. Jedoch wurden die Schwellenwerte zur Bemessung der Relevanz der Sicherheitsvorschriften für IT-Infrastrukturen deutlich herabgesetzt und für Unternehmen unterhalb der KRITIS-Grenze wurden neue, aber etwas weniger scharfe Sicherheitsvorschriften erlassen. Doch für welche Unternehmen im Gesundheits- und Sozialwesen sind diese neuen Richtlinien obligatorisch?

Viele Unternehmen gestatten Mitarbeitenden die private Nutzung betrieblicher E-Mail-Konten – sei es aus pragmatischen Gründen oder als Benefit. Lange war es umstritten, ob Arbeitgeber deshalb als Telekommunikationsanbieter gelten und damit dem strengen Fernmeldegeheimnis unterliegen. Das hätte bedeuten können, dass ohne Einwilligung kein Zugriff auf E-Mails erfolgen darf –selbst bei Krankheit oder Weggang von Mitarbeitenden– und ein unerlaubter Zugriff wäre ggf. eine Straftat der zugreifenden Person. Neue Einschätzungen von Behörden bringen nun mehr Klarheit für die Praxis.
Immer wieder werden Unternehmen mit Schreiben konfrontiert, in denen ihnen angebliche Datenschutzverstöße vorgeworfen werden.

Immer mehr Arbeitgeber verlangen im Bewerbungsprozess oder während des Beschäftigungsverhältnisses ein Führungszeugnis, um sich ein Bild über mögliche Vorstrafen zu machen. Doch: Der Umgang mit diesem sensiblen Dokument ist datenschutzrechtlich heikel. Nicht jede Einsicht ist erlaubt – und die Anforderungen der DSGVO und des Bundeszentralregistergesetzes (BZRG) sind streng. In diesem Artikel erklären wir, wann Arbeitgeber ein Führungszeugnis verlangen dürfen, wie sie es datenschutzkonform verarbeiten und welche Fehler unbedingt zu vermeiden sind.