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Das LG Darmstadt hat (U. v. 26.5.‌2020 – 13 O 244/19; ZD wird die Entscheidung demnächst m. Anm. Wybitul/Brams veröffentlichen) ein Schmerzensgeld gem. Art. EWG_DSGVO Artikel 82 DS-GVO zugesprochen, weil im Zusammenhang mit einem Bewerbungsverfahren persönliche Daten offengelegt wurden und dies trotz Kenntniserlangung durch den Arbeitgeber nicht verhindert wurde.

Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) hat die Bewertung des „Arbeitskreises Verwaltung“ zur Auftragsverarbeitung bei Microsoft Office 365 mehrheitlich zustimmend zur Kenntnis genommen. Im Ergebnis ist danach derzeit kein datenschutzgerechter Einsatz von Microsoft Office 365 möglich.

Intimbilder und solche, die die Hilflosigkeit einer Person zur Schau stellen, sind vor der unbefugten Verbreitung nach § 201a Abs. 1 Nr. 4 StGB geschützt. Das gilt auch dann, wenn die abgebildete Person sie selbst gemacht hat. Das hat der Bundesgerichtshof am 29.07.2020 erstmals höchstrichterlich entschieden.

Der BGH hat (B. v. 27.8.‌2020 – BGH Aktenzeichen III ZB 30/20) festgestellt, dass den Erben Zugang zu einem Benutzerkonto der verstorbenen Tochter zu gewähren ist, wie zuvor der Erblasserin selbst (mit Ausnahme einer aktiven Nutzung).

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