•  
     
  •  
     
    Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
  •  
     
Logo Pergon Unternehmensberatung
Logo Pergon Unternehmensberatung
01_Datenschutz_final.png

HABEN SIE NOCH ALLES IM BLICK ?

Hunderte Gesetze und Verordnungen
regeln in Deutschland
direkt oder indirekt den Datenschutz.

Hier finden Sie Ihren Navigator !

02_Blick_final.png

SIND SIE SICHER ?

Vertrauliche Informationen verlassen
jeden Tag auf unbekannten Wegen und
ohne Kontrolle das Unternehmen.

So geht`s mit Sicherheit !

03_processsecurity_final.png

PARTNERSCHAFT ?

Wie stellen Sie sich eine
Zusammenarbeit mit Ihrem externen
Datenschutzbeauftragten vor?

Wir wissen, wie es geht !

IHR DATENSCHUTZ - BLOG

Willkommen in unserer Bibliothek. Sie sind herzlich zum Stöbern und Nachschlagen eingeladen.
Mit dem Filter können Sie Ihre Suche ein wenig effektiver gestalten. Sie können die Branche eingrenzen, Sie können auch die Kategorie der Beiträge eingrenzen. Und schließlich können Sie auch einen freien Suchtext eingeben.

Alle Filterbedingungen wirken zusammen. Für die erzielten Suchergebnisse treffen also immer alle eingegebenen Filterbedingungen gleichzeitig zu. Wenn Sie etwas Spezielles finden möchten und hier keine Ergebnisse erzielen, nehmen Sie doch einfach Kontaktmit uns auf.

Kategorie

Freitext

Am 23. Mai 2024 entschied die 5. Zivilkammer des Landgerichts Kiel, dass die Versicherungsnehmerin keine Ansprüche aus ihrer Cyber-Versicherung gegen die Versicherungsgesellschaft geltend machen kann. Der Fall betraf eine Schadensmeldung nach einem Cyberangriff im Oktober 2020, bei dem die IT-Infrastruktur des Unternehmens erheblich beeinträchtigt wurde.

In der heutigen Zeit, in der qualifizierte Fachkräfte rar sind, stehen viele Unternehmen vor der Herausforderung, gute Bewerber zu finden und zu halten. Manche möchten die Daten von Bewerbern, die sie leider ablehnen mussten, für spätere Stellenangebote aufbewahren. Doch wie lange dürfen diese Daten gespeichert werden, ohne gegen Datenschutzgesetze zu verstoßen?

Die Bayerische Datenschutzaufsichtsbehörde hat in ihrem jüngsten Bericht klargestellt, dass es strikte Grenzen gibt. Ein Unternehmen hatte in seinem Online-Bewerbungsportal Bewerberdaten mit Zustimmung der Bewerber bis zu drei Jahre lang gespeichert. Diese Einwilligung beinhaltete jedoch eine Klausel, nach der Daten nur dann nach sechs Monaten gelöscht werden, wenn der Bewerber dies ausdrücklich verlangt. Die Aufsichtsbehörde fand, dass diese Praxis nicht den Anforderungen an eine rechtmäßige Einwilligung entspricht, vor allem in Bezug auf Freiwilligkeit und Eindeutigkeit.

Ein Beschäftigter reichte beim Landesdatenschutzbeauftragten Thüringen Beschwerde gegen seinen Arbeitgeber ein, da dieser Personendaten an den Beschäftigten in einer unverschlüsselten E-Mail verschickt hatte. Die Aufsichtsbehörde teilte die Auffassung des Beschäftigten und stellte einen Verstoß gegen die DSGVO fest. Im weiteren Verlauf kam es auch zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung wegen dieses Vorfalls. In seiner Urteilsbegründung bestätigte das Arbeitsgericht Suhl im Dezember letzten Jahres, dass es sich in diesem Fall um einen Verstoß gegen Art. 5 Abs.1 Buchst. f) DSGVO handelt.

Natürlich ist Ihnen längst bekannt, ob Sie gemäß gesetzlicher Vorgaben verpflichtet sind, ein Hinweisgeberschutzsystem im Unternehmen zu implementieren (Verpflichtung für alle Unternehmen ab 50 Beschäftigte mit Wirkung ab 17.12.2023). Haben Sie -wie viele andere Unternehmen auch- schon einmal darüber nachgedacht, für diesen Zweck ein gesondertes Softwaresystem einzusetzen? Aufgrund der Nähe dieses Themas zum Datenschutz haben viele Kunden uns darauf angesprochen. Und so haben wir uns bei PERGON entschieden, ein datenschutzgerechtes Hinweisgeberportal (Whistleblower-Portal) anzubieten. Dies können Sie unternehmensintern oder auch öffentlich als digitalen Meldekanal verwenden. Wenn Sie sich noch nicht entschieden haben, wie Sie dieses Thema umsetzen wollen oder wenn Sie zusätzlich zu Ihrem geplanten System auch einen digitalen Meldekanal anbieten möchten, können wir Ihnen kurzfristig helfen.

Ein neues Urteil des Landgerichts Baden-Baden hat wichtige Datenschutzfragen aufgeworfen. In einem Fall, in dem ein Mitarbeiter eines Unternehmens eine Kundin über seinen privaten Social-Media-Account kontaktierte, wurde das Unternehmen zur Auskunft über den Mitarbeiter verurteilt. Wir erklären, warum dieses Urteil bedeutend ist und was es für den Datenschutz und die Verwendung von Social Media in Unternehmen bedeutet.
Das Landgericht Baden-Baden hat in einem aktuellen Fall ein Urteil gefällt, das die Aufmerksamkeit auf wichtige Datenschutzaspekte lenkt. In diesem Fall ging es um einen Mitarbeiter eines Unternehmens, der über sein privates Mobiltelefon Kontakt mit einer Kundin auf deren Social-Media-Kanal aufgenommen hatte, um eine fehlerhafte Kaufpreiserstattung zu klären. Die Kundin war besorgt über die Verwendung ihrer Daten und forderte Auskunft darüber, welcher Mitarbeiter ihre personenbezogenen Informationen verwendet hatte.

Pergon RSS-Feed


Klicken Sie auf den Button "Link kopieren" um den Link des RSS-Feed anschließend in Ihre Anwendung integrieren zu können.

https://pergon.net/component/joomrss/pergon-blog?Itemid=695