Natürlich ist Ihnen längst bekannt, ob Sie gemäß gesetzlicher Vorgaben verpflichtet sind, ein Hinweisgeberschutzsystem im Unternehmen zu implementieren (Verpflichtung für alle Unternehmen ab 50 Beschäftigte mit Wirkung ab 17.12.2023). Haben Sie -wie viele andere Unternehmen auch- schon einmal darüber nachgedacht, für diesen Zweck ein gesondertes Softwaresystem einzusetzen? Aufgrund der Nähe dieses Themas zum Datenschutz haben viele Kunden uns darauf angesprochen. Und so haben wir uns bei PERGON entschieden, ein datenschutzgerechtes Hinweisgeberportal (Whistleblower-Portal) anzubieten. Dies können Sie unternehmensintern oder auch öffentlich als digitalen Meldekanal verwenden. Wenn Sie sich noch nicht entschieden haben, wie Sie dieses Thema umsetzen wollen oder wenn Sie zusätzlich zu Ihrem geplanten System auch einen digitalen Meldekanal anbieten möchten, können wir Ihnen kurzfristig helfen.
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